Kosten
Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und unterscheiden sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine Sitzung wird dementsprechend zwischen dem 2,3- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt konkret zwischen 100,55€ und 153,02€ (Stand August 2022).
Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen entstehen. Je nach Komplexität, Schwierigkeit und Zeitaufwand kann auch hier bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden. Die offizielle Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) finden Sie hier.
Wichtige Hinweise: Es kann vorkommen, dass die Erstattung von den (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55€ pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag dann privat aufkommen.
Kostenübernahme bei Psychotherapie
Da es sich bei der Psychotherapie um eine Behandlung von psychischen Erkrankungen handelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Hierzu muss ein Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Diese grundsätzlichen Voraussetzungen sind:
- die Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung ist nicht möglich
- lange Wartezeiten
- die Psychotherapie ist aus gesundheitlichen Gründen dringlich/ notwendig
Die endgültige Bewilligung hängt meist von verschiedenen Faktoren ab. Gerne informiere ich Sie über das genaue Prozedere und unterstütze Sie bei der Beantragung. Nähere Informationen finden Sie auch unter: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/ oder unter: https://www.kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Bitte beachten Sie auch, dass das Erstgespräch immer auf Selbstzahlerbasis erfolgt.
Private Krankenkassen (PKV)
Eine Psychotherapie in einer Privatpraxis wird in der Regel auch von der privaten Krankenkasse übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich zunächst bei Ihrer Krankenversicherung darüber zu erkundigen, zu welchem Umfang die Behandlung abgerechnet werden kann. Folgende Fragen sind dabei zu klären:
- Wird eine Psychotherapie grundsätzlich von Ihrer Versicherung übernommen?
- Falls ja, wie viele Therapiestunden werden übernommen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder anteilig erstattet?
- Ist eine Antragstellung notwendig?
- Falls ja, welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?