Kosten

Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und unterscheiden sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeit­aufwand in der Behandlung. Eine Sitzung wird dement­sprechend zwischen dem 2,3- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt konkret zwischen 100,55€ und 153,02€ (Stand August 2022).

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, biografische Anamnese, Befund­berichte und Be­scheinigungen  entstehen. Je nach Komplexität,  Schwierigkeit und Zeitaufwand kann auch hier bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werdenDie offizielle Gebühren­ordnung für Psycho­therapie (GOP) finden Sie hier

Wichtige HinweiseEs kann vorkommen, dass die Erstattung von den (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungs­betrag von 100,55€ pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenz­betrag dann privat aufkommen. 

 

Kosten­übernahme bei Psycho­therapie

Da es sich bei der Psychotherapie um eine Behandlung von ­psych­ischen Erkrankungen handelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten. 

 

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Unter bestimmten Voraus­setzungen gibt es die Möglich­keit zur Kosten­übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Hierzu muss ein Antrag auf Kosten­erstattung bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Diese grundsätz­lichen Voraussetzungen sind:

  • die Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung ist nicht möglich
  • lange Wartezeiten
  • die Psychotherapie ist aus gesundheitlichen Gründen dringlich/ notwendig

Die endgültige Bewilligung hängt meist von verschiedenen Faktoren ab. Gerne informiere ich Sie über das genaue Prozedere und unter­stütze Sie bei der Be­antragung. Nähere Informationen finden Sie auch unter: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/ oder unter: https://www.kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

Bitte beachten Sie auch, dass das Erstgespräch immer auf Selbstzahler­­basis erfolgt. 

 

Private Krankenkassen (PKV)

Eine Psychotherapie in einer Privatpraxis wird in der Regel auch von der privaten Krankenkasse übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich zunächst bei Ihrer Kranken­versicherung darüber zu erkundi­gen, zu welchem Umfang die Behand­lung abgerechnet werden kann. Folgende Fragen sind dabei zu klären:

  • Wird eine Psychotherapie grundsätzlich von Ihrer Versicherung übernommen?
  • Falls ja, wie viele Therapie­stunden werden übernommen?
  • Werden die Kosten von der Versicherung voll oder anteilig erstattet?
  • Ist eine Antragstellung not­wendig?
  • Falls ja, welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Selbstzahler­basis

Neben den bereits genannten Möglichkeiten, gibt es auch die Option, die Psychotherapie selbst zu bezahlen.

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, wie etwa der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informat­ionen über die psychische Erkrank­ung erhalten soll, eine geplante Verbeamtung, das Abschließen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, der Wechsel in eine private Kranken­kasse oder bei Ablehnung der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse. 

Die psychologischen Beratungen/ Coachings erfolgen in jedem Fall auf Selbstzahlerbasis.